Es kommt eine ROLLERWELLE:..

11. Mai 2019

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Da rollt was an

Mobilität Die Stadtverwaltung stellt sich auf die baldige Straßenzulassung von Elektro-Scootern ein. Vier Verleihfirmen stehen schon auf der Matte. Von Christoph Mayer

BEACHTEN: NPG-LIZENZ 1293070354 Scooter, Elektroroller, stehen, Freisteller Electric scooter isolated on white background. eco transport. 3d rendering Download am 09.05.2019 für LOKA Foto: © Kostsov/Shutterstock.com

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och sind sie in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Doch mit der finalen Entscheidung und der klar absehbaren Zustimmung des Bundesrates am nächsten Freitag wird sich das ändern. Danach werden elektrisch betriebene Tretroller, so genannte E-Scooter, binnen weniger Wochen zum Straßenbild gehören – so wie es jetzt schon in vielen europäischen Nachbarländern der Fall ist. Sie liegen aus guten Gründen im Trend: man kommt stau­frei durch die Stadt, zahlt keine Parkgebühren, braucht nicht  mal einen Führerschein.

Sharing Economy

In Ulm stellt man sich auf die neue Situation ein, sagt Michael Jung. „Das wird ein Riesen-Thema.“ Der Leiter der Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau hat weniger die Tatsache im Auge, dass sich der ein oder andere Bürger ein solches Gefährt (die Preise rangieren zwischen 300 und 2000 Euro) zulegen dürfte. Sondern vielmehr eine Entwicklung, die unter die Überschrift „Sharing Economy“ fällt.

Denn das Gros der durch Städte wie Paris oder Brüssel surrenden und um die 20 Stundenkilometer schnellen Elektroroller gehört Leihfirmen. Kunden können die Roller über eine Smartphone-App gegen eine Grundgebühr und zu einem Minutentarif zwischen 10 und 20 Cent ausleihen und nach Gebrauch irgendwo abstellen – ähnlich wie beim Car­sharing-Anbieter „car2go“, der sich aus Ulm bekanntlich wieder zurückgezogen hat. Abends sammeln Mitarbeiter von Verleihfirmen die kleinen Zweiräder ein, laden sie nachts elektrisch auf, um sie am nächsten Morgen wieder an zentralen Abholpunkten bereitzustellen.

In Ulm stehen bereits vier Verleihfirmen auf der Matte, sagt Jung: „In der nächsten Woche werden wir Gespräche mit zwei Anbietern führen.“ Um welche Unternehmen es sich handelt, verrät er nicht. Klar sei, dass die Stadt geltendes Recht anwenden müsse. Das heißt: Sind E-Roller in Deutschland erst mal legal, dürfen Anbieter damit auf den Markt, theoretisch so viele wie wollen. Die Stadt dürfe deshalb auch keiner Verleihfirma einen Zuschlag geben und der anderen nicht. „Unsere Möglichkeiten sind sehr begrenzt.“

Ein wenig Mitsprache hat die Kommune allerdings schon. „Wir werden für die Verleiher Bereiche definieren, an denen keine Fahrzeuge abgestellt werden dürfen“, sagt Jung. Tabuzonen seien beispielsweise sämtliche Haltestellen. „Wir wollen nicht, dass Bahnsteige voll gestellt werden, das wäre nicht nur lästig, sondern auch gefährlich.“ Auch der Münsterplatz und das Donauufer sollen Scooter-frei bleiben.

Umsetzbar sind solche Regelungen leicht. Da die Roller über GPS-Navigation ent- und gesperrt werden, können die Firmen auf den Meter genau Zonen festlegen, in denen dies möglich ist. Wollte ein Kunde also seinen nicht mehr von ihm benötigten Tretroller einfach am Münsterplatz beiseite legen, könnte er ihn dort gar nicht abmelden – und müsste im Minutentakt weiter Leihgebühr zahlen.

Wird Ulm bald von Scootern überrollt? Jung glaubt das nicht. „Das wird am Anfang einen Hype geben und sich dann normalisieren.“ E-Scooter könnten eine sinnvolle Erweiterung des Mobilitätsangebotes werden, „sofern sich alle an die Spielregeln halten“, ist der Verkehrsplaner überzeugt. Von den Anbieterfirmen sei bisher Entgegenkommen signalisiert worden, Tenor: „Wir wollen das gemeinsam mit der Stadt machen und nicht gegen sie.“

Von Privat hat offenbar noch kein Run auf Roller eingesetzt. „Bisher haben wir keinen verkauft“, heißt es etwa bei Radlbauer.

Rechtliches

Verordnung E-Roller dürfen künftig mit bis zu 20 km/h auf Radwegen fahren. Gibt es keinen, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege sind nach einem Einlenken von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf heftige Kritik von Bundesländern nun tabu.

Ausstattung E-Scooter müssen mit einer Lenkstange, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Blinkern und einer „helltönenden Glocke“ ausgestattet sein. So steht es in einer mehr als 40 Seiten langen Verordnung,

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