Lärmschutz zwischen der B28 und der neuen Adenauerbrücke...

22. Mai 2024

Im Rahmen des Neubaus der Adenauerbrücke wird der Lärmschutz deutlich verbessert - auf der Brücke und der Auf-Abfahrt!
Das freie Stück über die Schützenstraße / Wiblingerstraße hinweg.. bekommt - vom Staat  - keinen Lärmschutz, Anschluss an die bestehenden Lärmschutzwände der B28!
Wir halten das für falsch und haben dazu einen Antrag gestellt!

FDP im Stadtrat Neu-Ulm

Dr. med. Alfred Schömig
89231 Neu-Ulm, Arthur Benz Str. 9

Günter Gillich
89231 Neu-Ulm, Bernar-Venet-Str.8      

 

Roland Prießnitz

89231 Neu-Ulm
Arthur Benz Straße 2

FWG Stadtrat
Fraktionsvorsitzender

 

 

 

Frau Oberbürgermeisterin                                                                Neu-Ulm, 20.05.24
Katrin Albsteiger
Rathaus

Betrifft: Lärmschutz – Verknüpfung des neuen Lärmschutzes auf der  - neuen – Adenauerbrücke mit dem schon bestehenden Lärmschutz auf der B 10/28
Richtung Ausfahrt Neu-Ulm Mitte über die Schützenstraßenbrücke.

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Namen der FDP-Gruppe beantragen wir:
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, wir beantragen,
dass im Rat oder AS der Stand der Planungen zum verbesserten, neuen Lärmschutz auf der Adenauerbrücke, der Auf-Abfahrten auf Neu-Ulmer Seite und der Brücke über die Schützenstraße/ Wiblingerstraße dargestellt wird.
Sollte der Lärmschutz auf der Schützenstraßenbrücke mit Anschluss an die bestehenden
Lärmschutzwände nicht vorgesehen sein,
bitten wir um Darstellung
- der bisherigen Aussagen dazu (Ferienausschuss 08/23.. s.u. )

  • der aktuellen Gründe
  • der geschätzten Kosten
  • der evtl. schon vorliegenden Berechnungen  der aktuellen / kommenden Lärmbelastung im Rahmen der Lärmschutzmimderungsplanung,
    (Einbezüglich der Auswirkungen der neuen „Spange“ bei Erbach)
  • des geplanten, weiteren Vorgehens der Verwaltung in dieser Lärmproblematik

Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, bis wann – wie – Einsprüche der Stadt und BürgerInnen gegen die Planung möglich sind und bringt diesen TOP rechtzeitig vor entscheidenden Terminen in den Rat / AS.
Falls nötig beantragen wir diesen Antrag als Dringlichkeitsantrag zu verstehen.

Begründung:
Seit den Planungen zum Neubau der Adenauerbrücke fragen wir - auch andere Fraktionen – und v.a. BürgerInnen, ob und welche Planungen für den Anschluss des neuen Lärmschutzes der Adenauerbrücke an die bestehenden Lärmschutzwände über die Schützenstraßenbrücke hinweg, bestehen.
Im Ferienausschuss 08.2023 wurde eine Verlängerung des Lärmschutzes an den bestehenden, alten Lärmschutz angeregt..
Eine klare Aussage dazu, eine Wiedervorlage  .. dazu ist uns nicht bekannt.
Wir haben nun per Mail und telefonisch nachgefragt. Von Seiten des Straßenbauamtes sind dazu keine Maßnahmen geplant. (s. beigefügte Mail vom 14.5.24).

Wir halten das im Sinne unserer BürgerInnen für falsch und für ein Verpassen einer Chance.
Aus unserer Sicht wird weiter mehr Verkehr (bisher um 90ooo-100ooo Autos / Tag) auf der Adenauerbrücke) u.a. durch das neue Gewerbegebiet Schwaighofen, neue „Spange“ bei Erbach … erzeugt.
Wir sehen die Chance und Notwendigkeit, dass die Stadt sich positioniert und beantragen oben gezeigte Möglichkeiten darzulegen.
Wir bitten dazu einen MitarbeiterIn des Straßenbauamts einzuladen.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Schömig                                  

Günter Gillich

Roland Prießnitz

                                                                  Mail vom SB-Amt vom 14.5.24

Sehr geehrter Herr Schömig,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Im Zuge des Ersatzneubaus der Adenauerbrücke sind Lärmschutzwände von der Adenauerbrücke kommend bis etwa 20 Meter vor dem Kreuzungsbereich Schützenstraße/Wiblinger Str. geplant.

Die Lage und Höhe können Sie den Planfeststellungsunterlagen entnehmen:

Bundesstraße 10, Ersatzneubau der Adenauerbrücke von Netzknoten 7625 061 bis BAYSIS-Abschnitt 100, Station 0,254 (ANr. 100 / -0,244 – 0,121; Bau-km 0-170 bis Bau-km 1+710); - Regierung von Schwaben (bayern.de)

Die Notwendigkeit der Lärmschutzwände ergibt sich aus der hier anzuwendenden Lärmvorsorge (§41 BImSchG) aufgrund der Erweiterung um eine Fahrspur je Fahrtrichtung (= wesentliche Änderung einer Straße). Die Bemessung erfolgte gemäß 16. BImSchV.

Ein Anschluss an den bestehenden Lärmschutz ist nicht vorgesehen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Verena Schropp
Stabsstellenleiterin Projektteam Straßenbau

Staatliches Bauamt Krumbach
Nattenhauser Str. 16
86381 Krumbach

 

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